0 Views RECHTSTIPPS Verjährung von Arzthaftungsansprüchen: Stärkung der Patientenrechte durch aktuelles BGH-Urteil byMartin Boess on 26 Januar 2018 Grundsatz Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines Behandlungsfehlers unterliegen grundsätzlich der Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt