Aktuelle Entscheidung des obersten Berliner Gerichtes für Arzthaftungsangelegenheiten: Arzt muss Patienten auch über Behandlungsalternativen der „zweiten Wahl“ aufklären! (KG, Urt.
HILFE BEI BEHANDLUNGSFEHLERN
Das Problem: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Ärzte die Indikation für Operationen stellen, ohne dass diese tatsächlich medizinisch notwendig
Gemessen an der Zahl der insgesamt durchgeführten Behandlungen kommen ärztliche Behandlungsfehler nicht oft vor; wahrscheinlich nur genau so oft, wie