Grundsatz Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines Behandlungsfehlers unterliegen grundsätzlich der Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt
RECHTSTIPPS
Nach einer aktuellen Gesetzesänderung können in Zukunft auch Angehörige ein Schmerzensgeld für ihre „normale“ Trauer verlangen, wenn eine ihm nahestehende
Auch der ärztliche Heilangriff ist zunächst einmal eine Körperverletzung. Grundsatz der ärztlichen (Heil-) Behandlung Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit
Patientenrechte – aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Der Fall: Der Patient begab sich im Mai 2012 aufgrund einer Erkrankung des Bindegewebes
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