Hilfe bei Behandlungsfehlern durch Patientenanwälte

Hilfe bei Behandlungsfehlern durch Patientenanwälte

Gemessen an der Zahl der insgesamt durchgeführten Behandlungen kommen ärztliche Behandlungsfehler nicht oft vor; wahrscheinlich nur genau so oft, wie Fehler bei Anwälten oder Steuerberatern. Dennoch kann auch dem sorgfältigsten Arzt, insbesondere wenn er in den „schneidenden“ Disziplinen tätig ist, gelegentlich ein Fehler unterlaufen, der mit gravierenden Schäden für den Patienten verbunden ist.

Andererseits ist die absolute Anzahl der Behandlungsfehler erschreckend hoch und das Ausmaß der sich daraus ergebenden Problematik nur wenigen bekannt. Dies wird deutlich, wenn man die Zahl der Verkehrstoten mit der Zahl der Behandlungsfehlertoten vergleicht. Nach der letzten ADAC-Statistik hat es im Jahre 2015 etwa 3.450 Verkehrsopfer im Straßenverkehr gegeben. Jährlich sterben nach einer Statistik der ADK 19.000 Personen an Behandlungsfehlern. Rechnet man die Zahl der Todesfälle von Patienten hinzu, die an nosokomialen Keimen (Klinikkeimen) versterben (15.000 im Jahr), ergibt sich eine absolute Zahl von 34.000 Medizintoten –  das heißt mehr als 10 mal so viel wie Verkehrstote (Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2013, ADK Bundesverband, Ergebnis der Pressekonferenz vom 20.01.2014 in Berlin, Krankenhausreport 2014). Auf dem Gebiet des Medizinrechts ausschließlich für Patienten tätige Anwälte findet man im Gegensatz zu Verkehrsrechtsexperten selten. Wir sind es.

 

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